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Montag, 10. November 2008 15:18 • 

Von: Nicolas Flessa

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Das Homosexuellen-Denkmal

Ein schwules Denkmal?

Kann das „Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen“ mehr sein als ein beliebter Cruising-Point oder eine willkommene Einladung, homophoben Gefühlen freien Lauf zu lassen? Betrachtung eines provokanten Mahnmals.

Kunst zum Gegenstand der Kritik zu machen, ist naturgemäß ein haariges Unterfangen. Kein Regisseur, kein Maler, kein Autor hatte je die Absicht, ein schlechtes Werk zu schaffen, und doch stand es plötzlich irgendwo ungeliebt auf weiter Flur und wurde zum Gespött der Besserwisser. Naturgemäß zum Gespött jener, die sich nicht als Regisseur, Autor oder Maler ins Kreuzfeuer ihrer Zunftgenossen wagen. Der Zuschauer, der Leser, der weder schafft noch kritisiert, fällt indes eine stillere Form des Urteils: er geht – oder geht erst gar nicht hin.

Am 12. Dezember 2003 fasste der Deutsche Bundestag den Beschluss, ein Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen zu errichten. Das Denkmal soll gemäß Bundestagsbeschluss die verfolgten und ermordeten Opfer ehren, die Erinnerung an das Unrecht wach halten und ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen.

Im Gegensatz zu einem Film oder einer Theaterinszenierung stand hiermit von Anfang an der Zweck des zu realisierenden Kunstwerks fest. Während es in anderen künstlerischen Bereichen eher dilettantisch anmutet, den Macher danach zu fragen, was er mit seinem Werk „sagen wollte,“ liegt es in der Natur eines Mahnmals, seine Gestalt auf die beabsichtigte Aussage hin sehr gewissenhaft zu überprüfen. Das Denkmal für die ermordeten Juden Europas kann als ein solches Werk betrachtet werden, das trotz einer formal sehr originellen Gestaltung eine enorme, auch emotionale Wirkung entfacht, die die Absicht der Verantwortlichen niemals in den Hintergrund treten lässt. 

Wer heute das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen betrachtet, kann da schon eher ins Zweifeln geraten. Ist der formal aus dem Stelenfeld entlehnte Betonklotz wirklich eine aussagekräftige Skulptur, wie es die Stelen in ihrem ursprünglichen Verbund darstellen, oder ist es bloß eine unwirksam gewordene Anleihe, die in ihrer Isolierung jede Aussagekraft verliert? Den entscheidenden Zusatz zu diesem Denkmal bildet mit Sicherheit der Monitor mit zwei sich küssenden Männern, der durch seine leichte Verletzbarkeit wiederholt zum Gegenstand homophober Anschläge werden konnte. Und nicht nur das: auch zum Gegenstand einer Diskussion, die nun durchsetzen konnte, dass in zyklischer Abwechslung auch zwei Frauen an die verbotenen Küsse von Lesben im Dritten Reich erinnern werden.

Diese Diskussion ist für eine Kritik an dem Gesamtkunstwerk äußerst interessant. Nicht nur die Schaffer des Denkmals, die skandinavischen Künstler Michael Elmgreen und Ingar Dragset, haben wiederholt auf die unterschiedliche Haltung der nationalsozialistischen Regierung gegenüber Lesben und Schwulen hingewiesen. Während schon 1933 sämtliche Lesben- Und Schwulen-Vereine und -Lokale geschlossen werden mussten, wurden vor allem männliche Homosexuelle Opfer konkreter Verurteilungen nach dem verschärften § 175. 10.000 bis 15.000 Schwule wurden in Konzentrationslagern interniert, rund die Hälfte scheint die besonders harten Haftbedingungen („Isolierung“) nicht überlebt zu haben. Lesben hatten es dahingehend einfacher. Sie waren zwar ebenso personae non gratae der neuen, faschistischen Gesellschaftsordnung, doch ihre Missachtung hatte neben einer „Einschränkung ihrer persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten“ (LSVD) keine tödlichen Konsequenzen.

Um es klar zu stellen: Die Forderung, Schwule und Lesben gleichermaßen zu berücksichtigen, ist natürlich keineswegs ungerechtfertigt und durchaus wünschenswert. Wünschenswert für ein Homosexuellen-Denkmal, für das Statement einer Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einer freien Gesellschaft entwickelt hat und ihren Grundgesetzauftrag von der unantastbaren Würde des Menschen wörtlich nimmt. Das Denkmal von Elmgreen und Dragset ist so ein „beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben“, wie es der Bundestagsbeschluss gefordert hat.

Meine Frage aber lautet: Ist es auch das im Titel postulierte „Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen?“ Im Vergleich zum bereits zitierten Stelenfeld fällt auf, dass es sich bei der einen Opfergruppe um „ermordete Juden“, bei der anderen um „verfolgte Homosexuelle“ handelt. Diese Differenzierung ist, gelinde gesagt, schwierig. Denn: Handelt es sich bei dem Denkmal um ein Mahnmal gegen die Diskriminierung von Homosexuellen (Schwulen wie Lesben), dann ist die Einschränkung auf den Nationalsozialismus verlogen, wurde diese doch seit Gründung des Kaiserreichs bis spät in die Existenz der beiden deutschen Staaten hinein praktiziert und verteidigt. Handelt es sich hingegen um ein Mahnmal gegen die psychische und physische Zerstörung von Menschen innerhalb der nationalsozialistischen Straf- und Konzentrationslager, so ist durch die so unterschiedliche Behandlung Schwuler und Lesben eine paritätische Behandlung beider Opfergruppen streng genommen nicht gerechtfertigt.

Aufgrund der jetzigen Gestalt des Mahnmals halte ich eine Gleichberechtigung von männlichen und weiblichen Homosexuellen jedoch für absolut gerechtfertigt. Der Form und der Wirkung nach handelt es sich bei dem „Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen“ in Wirklichkeit nicht um ein Mahnmal für die Verfolgten, sondern um ein Denkmal für die freie Entfaltung Homosexueller in unserer heutigen Gesellschaft. Mit dem Gedächtnis an die Gräueltaten der Nazis gegenüber den Trägern des „Rosa Winkels“ hat der Kuss zweier Jungs inmitten eines schwulen Cruising-Areals wenig zu tun. 

Keywords: Lesben und Schwule, Denkmal, Nationalsozialismus
Tommy, 07-12-11 17:07:
Touchdown! That's a really cool way of ptuting it!

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